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H A U S O R D N U N G
Hausordnung des Offenen Jugendtreffs "Bauwagen im Bürgerpark" Lengerich.
Die Besucher/innen des Jugendtreffs: "Bauwagen im Bürgerpark" bilden eine Haus-gemeinschaff. Jeder in dieser Hausgemeinschaft muss sich an der Erhaltung eines guten Zusammenlebens beteiligen. Diese Hausordnung soll dazu die-nen, ein gutes, verständnisvolles Zusammenwirken aller Besucher zu fördern und zu gewährleisten, um die Erhaltung und Pflege des Bauwagens zu sichern. Mit verschiedenen Meinungen und Ansichten setzt man sich fried-lich und mit Worten auseinander. Die Durchsetzung der eigenen Interessen darf die Anderen nicht einschränken. Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfe ist anderen gegenüber selbstverständlich.
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Bei Problemen und Fragen gelten der Vereinsvorstand, sowie die vom Vorstand beauftragten Personen und das Leiterteam als Ansprechpartner.
- Die Anweisungen des Vereinsvorstands, der vom Vorstand beauftragten Personen und des Leiterteams sind verbindlich. Sie sind auch befugt, ein Hausverbot auszusprechen, sowie den Einlass zu verweigern.
- Das Eigentum anderer wird respektiert. Im Falle einer Sach-beschädigung haftet der Verursacher. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Bauwagen muss nach seiner Benutzung in ordnungsgemäßem, (besenreinem) Zustand verlassen, werden.
- Das Mitbringen von Spirituosen (Brandweinhaltigem, Hartem Alkohol) ist verboten. Gleiches gilt für alle illegalen Drogen. Es gelten die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes.
- Alkoholisierte oder unter anderen Drogen stehende Personen dürfen den
- Bauwagen nicht betreten.
- Es besteht ein absolutes Waffenverbot.
- Grundsätzlich ist das Rauchen im Bauwagen nicht gestattet. Sofern keine Jugendlichen unter 16 Jahren anwesend sind, kann davon in Ausnahmefällen abgewichen werden.
- Es ist auf die Interessen der Nachbarschaff Rücksicht zu nehmen (Lärmbelästigung).
- Geltungsbereich diese Hausordnung ist der Bauwagen sowie das Gelände des Sportplatzes Eichenalle.
- Mit dem Betreten dieses Bereiches wird diese Hausordnung anerkannt.
Lengerich, 19. April 2006 Der Vorstand und das Leiterteam
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